Intensivtherapeutische Wohngruppe „Tutum“
In unserer Intensivtherapeutischen Wohngruppe Tutum bieten wir sieben Kindern- und Jugendlichen ab 12 Jahren einen sicheren Ort. Tutum bedeutet "Sicherheit" und steht sinnbildlich für die Arbeit unserer Wohngruppe.
Tutum bietet Jungen und Mädchen pädagogische und psychotherapeutische Betreuung und Förderung bei seelischer Erkrankung, Entwicklungsverzögerung oder traumatischen Belastungsstörungen. Wir begleiten die jungen Menschen auch bei schwerwiegenden, lang andauernden psychotischen Erkrankungen, die ihre Fähigkeit stark beeinträchtigen, ihren Alltag zu meistern.
Die Wohngruppe bietet ihnen einen sicheren und strukturierten Rahmen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit ihren Alltag aktiv mitzugestalten (Partizipation). Hier erfahren sie, dass sie verlässliche Gesprächspartner finden, grade in Konflikt- und Krisensituationen. Wir vermitteln den jungen Menschen orientiert an ihrer Bedarfslage und Lebenswelt wichtige persönlichkeitsbildende Elemente sozialer Kompetenz. Hier bekommen sie Unterstützung, um psychisch zu genesen, ihren Alltag strukturieren und bewältigen zu können. Hier können sie ein stärkeres Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl entwickeln. Die Option auf Verselbstständigung wird angeboten.
Besonderheiten
- Gruppen- und Einzelgespräche, Familiengespräche, Elterngespräche beim Therapeuten
- Aktive Freizeitgestaltung, Ferienfreizeiten, Sport- und Entspannungsangebote
- Gute Vernetzung zu niedergelassenen Therapeuten, Psychiatern und Kliniken
- Hoher Personalschlüssel
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung
- fachliche Begleitung durch Kinder- und Jugendpsychiater
- Aufnahmealter ab 12 Jahren, Mädchen und Jungen
Ausstattung und Team
Zur Ausstattung gehören: Einzelzimmer mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, gemütlicher Wohnbereich und große Wohnküche, externe Therapieräumlichkeiten, Gemeinschafts- und Kreativraum, sowie ein Garten- und Außenbereich.
In unserem Team arbeiten sechs pädagogische Fachkräfte – einige mit Zusatzqualifikationen – und ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Rechtsgrundlage
Grundlage der Unterbringung ist §§ 35a und 41 SGB VIII sowie Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit der Verordnung nach § 60.