Sozialpädagogische Wohngruppe Gihon
Wir betreuen in der sozialpädagogischen Wohngruppe Gihon acht junge Menschen ab 14 Jahren bis über die Volljährigkeit hinaus. Häufig tun sich die Jungen und Mädchen schwer, verlässliche Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen, haben Lern- und Leistungsprobleme oder sind im Sozialverhalten auffällig. Die Probleme, die daraus entstehen, können die Kinder und Jugendlichen und ihre Herkunftsfamilien ohne Unterstützung nicht selber angemessen lösen.
In der Wohngruppe bieten wir einen sicheren und strukturierten Rahmen. Hier finden sie verlässliche Gesprächspartner auch in Konfliktsituationen. Wir vermitteln den jungen Menschen wichtige persönlichkeitsbildende Elemente sozialer Kompetenz:
- Konfliktfähigkeit
- Rücksichtnahme
- Beziehungsfähigkeit
- Umgang mit eigenen Bedürfnissen und den Bedürfnissen der Gruppe
- Übernahme von Verantwortung für sich und andere
- Kommunikation und Kooperation
Unsere Ziele
Wir betreuen die Jugendlichen mit dem Ziel
- Jüngere für die Rückkehr in ihre Herkunftsfamilie zu stabilisieren und zu fördern
- älteren Jugendlichen den Weg in ein selbstständiges Leben zu ebnen und sie darauf vorzubereiten
- eine stabile Persönlichkeit zu entwickeln
- ihre Identität zu stärken
- ihre schulische oder berufliche Eingliederung zu ermöglichen und zu fördern.
Wir fördern die Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Einzelgespräche, erlebnis- und freizeitpädagogische Angebote (u.v.m.). Wir beteiligen sie – wo immer dies möglich ist – bei der Gestaltung ihres Alltags, der sich am realen Leben der jungen Menschen orientiert. Dieser partizipative pädagogische Ansatz bestimmt den Umgang miteinander in unserer Wohngruppe.
Ausstattung und Team
Zur Ausstattung unserer Wohngruppe gehören: 8 Einzelzimmer mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, Gemeinschafts- und Funktionsräume (Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Besprechungsraum etc.), ein großer Außenbereich und ein Fitnesskeller.
In unserem Team arbeiten fünf pädagogische Fachkräfte.
Rechtsgrundlage
Die Aufnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Den gesetzlichen Rahmen bilden §§ 27, 34, ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII.