Flexible, ambulante Hilfe in Badenstedt und Linden
Die Angebote der flexiblen, ambulanten Hilfen richten sich an Kinder, Jugendliche und Familien mit erhöhtem Krisenpotenzial. Das Ziel ist, die Betroffenen aus Krisen herauszubegleiten, damit sich Kinder und Jugendliche (wieder) in ihrem Lebensumfeld zurechtfinden – gerade dann, wenn Eltern vorübergehend ihre erzieherischen Aufgaben nicht wahrnehmen können oder damit überfordert sind.
Die flexiblen, ambulanten Hilfen beziehen das soziale Umfeld und die sozialräumlichen Begebenheiten in die pädagogische Arbeit mit ein. Das bedeutet, dass die vorhandenen hilfeleistenden Organisationen, wie z.B. Beratungsstellen, psychosoziale Dienste, Schulen u.a. zusammenarbeiten. Die Kinder, Jugendlichen und Familien bleiben in dem örtlichen Umfeld, das ihnen weitgehend vertraut ist.
Rechtliche Situation
Ambulante Einzelbetreuung bzw. sozialpädagogische Familienhilfe als ambulante Hilfe zur Erziehung im Rahmen von vereinbarten Fachleistungsstunden. Rechtsgrundlagen: SGB VIII §§ 30, 31, 35, 35a und 41