Flexible und ambulante Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften als ambulante Hilfe zur Erziehung im Rahmen von vereinbarten Fachleistungsstunden.
Rechtsgrundlagen: §§ 30, 31, 35a, 41 SGB VIII.
Diese Hilfen können bei dem zuständigen Bezirksdienst des Landkreises beantragt werden.
Unterstützung und Hilfen zur Selbsthilfe
- für Kinder und Jugendliche
- für Familien
- orientiert an den persönlichen Bedürfnissen
- bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
- als Unterstützung in der Erziehung
- in Konflikten und Krisen
- bei Kontakten mit Ämtern und Institutionen
- hin zu mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung
- zur sozialen Integration
Eingliederungshilfe
- nach §35a SGB VIII
- für seelisch behinderte Kinde rund Jugendliche
- für Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind
- zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Kontakt:
Sozialraumarbeit