Anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX eine Alternative zur WfbM

Wir bieten Menschen mit seelischen und psychischen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu durchlaufen.

Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Unser Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich richten sich an Menschen mit seelischen und psychischen Beeinträchtigungen.

Im Eingangsverfahren (§ 57 SGB IX) entwickeln wir gemeinsam Maßnahmen die für die
berufliche Teilhabe geeignet sind (max. 3 Monate).

Im Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) wird die individuelle berufliche Handlungskompetenz
entwickelt bzw. verbessert, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Förderung im Berufsbildungsbereich ist auf zwei Jahre angelegt.

Berufsfelder:

  • Küche / Hauswirtschaft
  • Holz
  • Gartenbau

Für die Erprobung weiterer Berufsfelder stehen
Praktikumsplätze zur Verfügung.

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