Heilpädagogische Ambulanz
Unser Ziel ist es, jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit zu verstehen. Die heilpädagogische Ambulanz am Stephansstift in Hannover bietet spezielle ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an, wenn ein heilpädagogischer Förderbedarf besteht. Wir arbeiten eng mit dem familiären und sozialen Umfeld zusammen, um den Hilfsprozess zu optimieren. Eine gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern, Erziehern, Therapeuten und Ärzten ist dabei von großer Bedeutung.
Die Basis unserer Arbeit ist die Aufbau einer Beziehung zu den uns anvertrauten jungen Menschen. Unser Ziel ist es, ihre Persönlichkeit und Einzigartigkeit ganzheitlich zu verstehen. Unsere Mitarbeiter:innen fördern die jungen Menschen auf heilpädagogischem Weg durch eine ressourcenorientierte und wertschätzende Haltung.
Unser heilpädagogisches Vorgehen richtet sich stets nach den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Ressourcen jedes einzelnen Kindes oder Jugendlichen und fördert damit deren Selbstheilungskräfte.
Unsere Angebote richten sich an
- Kinder und Jugendliche, die unter einer seelischen Behinderung leiden oder von einer solchen bedroht sind (§35a SGB VIII) und/oder eine Beeinträchtigung in einem oder mehreren Bereichen ihrer Persönlichkeitsentwicklung zeigen
- Familien, Lehrkräfte, Erzieher:innen und anderen an der Erziehung Beteiligten
- auf Anfrage Fachberatung für pädagogische Fachkräfte anderer Einrichtungen (Familienzentren, Kitas, Schulen etc.)
Rechtliche Grundlage
- Eine Kostenübernahme kann über den Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt erfolgen (§27, 30, 31, 35, 35a, 41 SBG VIII). In begründeten Einzelfällen kann eine Einzelvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger entsprechend den §§ 53, 67 SGB XII getroffen werden.
- In einem Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII werden mit allen Beteiligten der Förderbedarf und die entsprechenden Ziele der Maßnahme festgehalten.
- Unsere Hilfen bieten wir sowohl in der Stadt und in der Region Hannover als auch in den angrenzenden Landkreisen an.