Partizipativer Ansatz
Partizipation ist ein Sammelbegriff für Beteiligung, Teilnahme, Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung. Unsere Kinder- und Jugendhilfe mit partizipativem Ansatz schafft die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen und auch für die Eltern, ihren Lebensalltag mitzugestalten und ermutigt sie zur Teilhabe. Dahinter steht unsere Überzeugung, dass Kinder- und Jugendliche kompetente soziale Akteure sind, die (phasenweise) neben gesellschaftlichen Schutzräumen vor allem selbst- und mitgestaltbare Handlungsräume benötigen.
Dieser partizipative Ansatz entspricht nicht nur unserer Überzeugung. Als Trägerin von stationären Einrichtungen (Wohngruppen) sind wir nach § 45 SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung) dazu verpflichtet „… geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten …“ sicherzustellen.
Was heißt das konkret? Dazu haben wir für die Kinder- und Jugendhilfe eine eigene Verfassung erarbeitet. Darin heißt es u.a. zum Thema Mitbestimmung:
- Wir haben das Recht auf Mitbestimmung
Das Recht auf Mitbestimmung meint u.a. die freie Meinungsäußerung. Wir alle werden in Entscheidungen mit einbezogen, wirken an Absprachen und Vereinbarungen mit, entwickeln diese und schaffen sie ggf. auch wieder ab.
Damit sich diese Verfassung durchsetzt und in allen Einrichtungen etabliert, wollen wir gemeinsame, fest verankerte Treffen garantieren:
- Im Gruppengespräch (wöchentlich mit Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen)
- Im Heimrat, der pro Region gebildet wird (monatlich mit Gruppensprechern, Mitarbeitenden und Regionalleitung)
- Im Dachstiftungsrat (jährlich mit regionalen Heimratssprecher*innen, Regionalleitungen und Geschäftsführung)
- Durch Präsenz der Jugendlichenvertreter*innen in den Leitungsgremien
Wie weit soll, kann und darf Mitbestimmung in der Jugendhilfe gehen?
Wenngleich Partizipation stark mit Grundhaltungen zu tun hat, so ergeben sich bei der Umsetzung immer wieder Fragen, die gemeinsam geklärt werden müssen.
- Mitentscheidung über Freizeitgestaltung – ja, auf jeden Fall?
- Mitentscheiden, wenn ein neues Mädchen oder ein neuer Junge in die Gruppe aufgenommen wird – vielleicht?
- Mitentscheiden über neues Personal – auf keinen Fall?
Gerade dann, wenn – aus welchen Gründen auch immer – ein Mitentscheiden eingeschränkt wird, ist Transparenz gegenüber allen Beteiligten notwendig. Andernfalls gerät Partizipation in Verdacht, willkürlich ausgelegt und umgesetzt zu werden.