Therapeutische Wohngruppe „Ziegelei“
In unserer therapeutischen Wohngruppe „Ziegelei“ werden 9 Jugendliche ab 16 Jahren aufgenommen. Die weiblichen und männlichen jungen Menschen sind von einer seelischen Behinderung bedroht oder sind bereits seelisch behindert.
Bei uns wohnen junge Erwachsene, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die psychische, emotionale, soziale, psychosomatische Störungen haben. Wir betreuen Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen im Verhalten oder emotionale Störungen, Traumatisierungen, sich selbst verletzendem Verhalten, Bindungsstörungen, beginnende Persönlichkeitsstörungen, Verwahrlosungstendenzen u.a.m. Für junge Menschen mit sozial – emotionalen Störungen bedeutet das Zusammenleben in einer Wohngruppe eine erhebliche Belastung und kann Konflikte hervorrufen, doch hier in der Ziegelei sind sie gut aufgehoben: Denn die Appartementzimmer ermöglichen ihnen ein großes Maß an Selbstständigkeit. Auch der Alltag bestärkt die Eigenständigkeit, da er sich vom intensiveren Gruppenleben anderer Wohngruppen unterscheidet.
Die Wohngruppe bietet ihnen einen sicheren und strukturierten Rahmen. Hier erfahren sie, dass sie verlässliche Gesprächspartner finden, auch in Konflikt- und Krisensituationen. Hier bekommen sie Hilfe, um psychisch zu genesen, ihren Alltag (wieder) strukturieren und bewältigen zu können. Hier können sie ein stärkeres Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl entwickeln oder zurückgewinnen.
Besonderheiten
- Aufnahmealter ab 16 Jahren
- Jungen – und Mädchenwohngruppe
- 2 Außenwohnungen, Nahe der Hauptwohngruppe
- 24-Stunden-Betreuung durch pädagogische Mitarbeiter*innen
- Erlernen der Verselbstständigung im eigenen Appartement
- Kein „normaler“ Gruppenalltag, da mehr Selbstständigkeit durch eigenen Wohnraum
Ausstattung und Team
Zur Ausstattung gehören: Appartementzimmer mit Kochnische und eigenem Badezimmer, Dienstzimmer und Funktionsräume, großer Garten mit Hochbeeten, Terrasse mit Sitzgelegenheiten.
In unserem Team arbeiten sechs pädagogische Fachkräfte, eine Mitarbeiterin besitzt die Zusatzqualifikation als Trauerbegleiterin.
Rechtsgrundlage
Es werden Leistungen nach § 34, § 35a, § 42 in Verbindung mit § 41 SGB VIII, sowie Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erbracht.