Intensiv-therapeutische Wohngruppe „Estima“
In der intensiv-therapeutischen Wohngruppe Estima werden sechs Jugendliche ab 12 Jahren aufgenommen. Die Jungen und Mädchen, die hier leben, sind seelisch erkrankt und haben einen deutlich erhöhten Betreuungs- und Therapiebedarf.
Unsere Jugendlichen brauchen gesonderte Unterstützung zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Teilhabe und für ihre Integration. Estima bedeutet soviel wie Ansehen oder Wertschätzung. In der Wohngruppe bieten wir den Jugendlichen einen sicheren und strukturierten Rahmen. Hier finden sie verlässliche Gesprächspartner gerade in Krisen- und Konfliktsituationen. Gemeinsam mit den Jugendlichen gestalten wir die Wohngruppe als eine verlässliche, stabile Anbindung an ein System außerhalb von Klinikalltag.
Jeder junge Mensch nimmt 2-mal wöchentlich therapeutische Einzelgespräche wahr. Zusätzlich nimmt die Psychologin nach Möglichkeit an allen Teamgesprächen und Hilfeplangesprächen teil. Über ein Tandem-Bezugssystem gestalten wir eine enge Beziehung zu den jungen Menschen und deren Herkunftsfamilien.
Besonderheiten
- Mädchen und Jungen Wohngruppe
- individuelle Handlungsmöglichkeiten durch erhöhten Personalschlüssel
- enge Vernetzung mit Ärzten, Therapeuten und Psychiater, Schulen
- tiergestütztes Arbeiten
- Möglichkeit zur späteren Verselbstständigung im Apartment
Ausstattung und Team
Die Wohngruppe erstreckt sich über zwei Etagen: Unten liegt der Wohn- und Lebensmittelpunkt mit Wohnzimmer und Küche. Zudem verfügen wir über einen Kreativraum und einen Snoezelraum. Das Büro, ein Gästebad und Funktionsräume befinden sich ebenfalls im unteren Stockwerk. In der oberen Etage liegen die einzelnen Schlafzimmer mit jeweils einem Bad für zwei Jugendliche. Auch das Bereitschaftszimmer plus Bad befindet sich hier.
In Absprache mit einer anderen Wohngruppe steht uns auf dem Hauptgelände ein Ein-Zimmer-Appartement zur Verfügung. Im Falle einer anstehenden Verselbstständigung kann hier in enger Betreuung eine selbstständige Lebensführung erprobt werden.
In unserem multiprofessionellen Team arbeiten acht Kolleginnen und Kollegen und eine Psychologin.
Rechtsgrundlage
Grundlage der Unterbringung sind §§ 35a und 41 SGB VIII.
Ausschlusskriterien
- manifeste Suchtmittelabhängigkeit
- schwere geistige oder körperliche Behinderung
- nicht herstellbare Kooperationsbereitschaft
- Rechtsradikale Agitation