Wohngruppe C’est la vie
In der Wohngruppe C’est la vie werden acht Kinder und Jugendliche in einem Alter zwischen 10 und 16 Jahren aufgenommen. Häufig tun sich die Jungen und Mädchen in unserer Gruppe sehr schwer, verlässliche Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen, verbindliche Absprachen zu treffen, haben Lern- und Leistungsschwierigkeiten oder sind im sozialen Verhalten auffällig. Zurückzuführen ist dies auf erlittene körperliche und/oder sexuelle Gewalt oder Vernachlässigung.
Das Team von C’est la vie betreut auch Kinder und Jugendliche, die aus konflikthaften familiären Bezügen oder im Rahmen von Inobhutnahme zur Krisenintervention eine Auszeit benötigen.
In der Wohngruppe bieten wir einen sicheren und strukturierten Rahmen. Hier finden sie verlässliche Gesprächspartner auch in Konfliktsituationen. Wir vermitteln den jungen Menschen wichtige persönlichkeitsbildende Elemente sozialer Kompetenz.
Besonderheiten
- Freizeitangebote mit Schwerpunkten im Bereich Psychomotorik
- Möglichkeiten im Bereich der Wohnraumgestaltung
- Erlebnispädagogische Angebote/Projekte
- Umfangreiche Freizeit-, Spiel- und Sportausrüstung
- Sporthalle mit Kletterwand
- Angeschlossene Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Gute Vernetzung und Kooperation mit den örtlichen Schulen/Vereinen/Nachbarn
- Gute Kontakte zu niedergelassenen Therapeuten und Psychiatrien
Ausstattung und Team
Die Wohngruppe C’est la vie befindet sich in der Stadt Celle. Mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schulen und Behörden gut zu erreichen. Zur Ausstattung gehören: Einzelzimmer mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, drei Bäder, eine Küche und ein Esszimmer,-Wohnzimmer, Büro und Funktionsräume u.a.m. Das Grundstück bietet Möglichkeiten zum Spielen und Toben und eine Feuerstelle.
In unserem Team arbeiten 5,5 pädagogische Fachkräfte mit Weiterbildung in PART (Professional Assault Response Training), Oelemann/Lempert (Gewaltberatung) systemischer Beratung (Methoden der systemischen Familientherapie und –beratung).
Rechtsgrundlage
Die Aufnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Den gesetzlichen Rahmen bilden SGB VIII §§ 34, 35a, 41 und 42.