Ambulant betreutes Einzelwohnen

Das Angebot Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen die aufgrund einer (vorübergehenden oder ständigen) psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft ihren Lebensinhalt (und evtl. Lebensunterhalt)  zu gestalten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie aufgrund einer (längeren) Erkrankung nicht fähig sind, persönliche Angelegenheiten regeln zu können.

Weitere Unterstützung erfolgt unter Anderem hinsichtlich regelmäßiger Mahlzeiten, Krisenbewältigung, Medikamenteneinnahme, Aufbau und Gestaltung sozialer Beziehungen, Vorbeugung von Isolation, Koordination innerhalb eines Helfersystems, Freizeitgestaltung, Behördengänge und vieles mehr.

Das Betreute Wohnen soll dazu beitragen, dass die Klientel in die Lage versetzt wird, die notwendigen Hilfen auszuschöpfen und weitgehend Eigeninitiative zu entwickeln. Hierzu gehören Beratungen über mögliche Hilfemaßnahmen ebenso wie die Hilfe zur Selbsthilfe und die zeitlich begrenzte ständige Begleitung durch einen Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin.

Dem Klienten werden Möglichkeiten an die Hand gegeben, soziale Kontakte (z.B. in angebotenen Gruppen) zu pflegen.  Auch das Aufzeigen der möglichen Grenzen der Lebensführung kann eine solche Hilfe sein.

Am Betreuten Wohnen kann grundsätzlich jeder (wesentlich) psychisch Erkrankte teilnehmen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Voraussetzungen erfüllt, nicht gänzlich ohne Hilfe auszukommen.

Nicht unter die Betreuung fallen

Betreutes Wohnen ist keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung eines Menschen mit den lebensnotwendigen Dingen oder die Übernahme aller Aufgaben, die im täglichen Leben anfallen.

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