Erziehungsstellen in Stadt und Landkreis Gifhorn
Was ist eine Erziehungsstelle?
Erziehungsstellen gehören zu den familienähnlichen (familienanalogen) Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Ursprungsfamilie leben können. In der Erziehungsstelle leben ein bis zwei Gastkinder mit einem fachlich geschulten Erwachsenen und dessen Angehörigen zusammen.
Die Kinder und Jugendlichen bekommen dadurch eine verlässliche Bezugsperson. Die Erziehungsstelle bildet einen überschaubaren, fachlich abgesicherten familienähnlichen Rahmen, einen Ort, der ihnen Sicherheit und Geborgenheit gibt.
Im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen erleben die Kinder und Jugendlichen unterschiedliche Alltagssituationen und besondere Ereignisse. Sie lernen in Gemeinschaften besser zurechtzukommen. Alltagswissen wird ihnen durch den betreuenden Erwachsenen genauso vermittelt wie praktische Fähigkeiten. Bewegung in der Natur, Konzentrationsspiele, kreative Angebote und vieles mehr stehen den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Und selbstverständlich wird auch auf die schulische Entwicklung geachtet.
Die Erziehungsstellen in Stadt und Landkreis Gifhorn
Es gibt mehrere Erziehungsstellen in der Stadt und im Landkreis Gifhorn. Pro Familie stehen ein bis zwei Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zur Volljährigkeit zur Verfügung.
- Die Gasteltern arbeiten mit der inneren Haltung, stets eine Rückkehr in das Herkunftselternhaus zu ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, können die Kinder in der Erziehungsstelle bleiben, bis sie selbstständig sind.
- Der Kontakt zwischen Eltern und Kindern wird intensiv gepflegt und begleitet.
- Kleinkindpädagogik
Begleitende Hilfen (Therapie, Freizeit etc.)
- Therapeutische Begleitung durch psychologische und systemische Therapeuten
- Kinder- und Jugendpsychiaterin
- Video-Home-Training©
- Teestube, SC Diakonie, Turnhalle
Schulische und berufliche Bildung
- Schulen und Ausbildungsmöglichkeiten an den jeweiligen Standorten
- ggf. Beschulung in der Rischborn-Schule (Förderschule E)
Rechtliche Situation allgemein
Eine Erziehungsstelle ist eine stationäre Maßnahme nach §§ 34 und 35a achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Über die Belegung des Betreuungsplatzes in einer Erziehungsstelle entscheidet das zuständige Jugendamt zusammen mit der Regionalleitung und der Erziehungsstelle.