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Beherbergungsteuer

 

Wir sind gemäß Beherbergungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Wirkung vom 01.01.2024 aufgefordert die Beherbergungsteuer als Aufwandsteuer abzuführen und müssen diese unseren Übernachtungsgästen in Rechnung stellen. 

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