Aufnahmevoraussetzung und Ausschlusskriterien
An der Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule können Kinder und Jugendliche im allgemeinbildenden Bereich in den Klassenstufen 1 bis 9 aufgenommen werden. Für die Aufnahme sind die Zustimmung der Personensorgeberechtigten, ein sonderpädagogisches Gutachten und eine Verfügung der Landesschulbehörde nötig. Vor einer Aufnahme führen wir mit den an der Erziehung des Kindes oder Jugendlichen beteiligten Personen ein Vorstellungsgespräch.
Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Pflegebedarf und starken körperlichen Beeinträchtigungen können nicht an der Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule beschult werden.