Sozialpädagogische*r Assistent*in für Seiteneinsteiger*innen

Berufsfachschule Sozialpädagogische*r Assistent*in

Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
In der einjährigen Berufsfachschule - Sozialpädagogische*r Assistent*in Seiteneinsteiger*innen erwerben Sie Kompetenzen (als Zweitkraft) für die Begleitung, Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in der Krippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Grundschule, in denen überwiegend Erzieher*innen tätig sind. Zusätzlich wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Ausbildungsstruktur
Der Unterricht findet an drei Tagen (Montag – Mittwoch) in der Woche statt (jeweils von 8.00-15.05 Uhr).

Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder (Kita oder Krippe) an zwei Tagen (Donnerstag und Freitag) mit mindestens 16 Wochenarbeitsstunden durchgeführt.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufgenommen werden kann, wer:

1. mindestens Sekundarabschluss I — Realschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand hat,

2. Nachweis über die Teilnahme an pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen für die Arbeit mit Kindern im Alter von 0-10 Jahren im Umfang von mindestens 160 Stunden

  • (z.B. Grundqualifizierung Kindertagespflege gemäß Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege, Qualifizierung zur Spielkreisgruppenleitung, Einführungskurs für Zusatzkräfte Betreuung, Qualifizierung zur pädagogischen Fachkraft in der Ganztagsgrundschule, Qualifizierung zur sportpädagogischen Fachkraft im Ganztag, vergleichbare Qualifizierungsmaßnahmen) und

3. Nachweis über eine mindestens fünfzehnmonatige sozialpädagogische Tätigkeit mit

  • Kindern im Alter von 0-10 Jahren im Umfang von mindestens 50% einer Vollzeitkraft in einem der folgenden Arbeitsfelder:
  • Tageseinrichtungen für Kinder, schulischer Bereich, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Erfahrungen in der sozialpädagogischen Arbeit sind wünschenswert.

Über die Anerkennung anderer, vergleichbarer Eingangsvoraussetzungen entscheidet die Landesschulbehörde.

Abschluss
Der Abschluss Staatlich*e geprüfte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in berechtigt bei entsprechendem Leistungsstand (mindestens) jeweils die Note 3 im Fach Deutsch im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis – sowie im Durchschnitt der Module des berufsbezogenen Lernbereichs - Theorie – zum Besuch der Fachschule – Sozialpädagogik also zur Ausbildung zum/zur Erzieher*in.

Ausbildungsbeginn:

1. August eines jeden Jahres

Kosten

Ab 1. August 2020 gilt für diesen Bildungsgang die Schulgeldfreiheit.

Zusätzlich werden Material- und Kopierkosten erhoben.

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Mathematik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis

Die praktische Ausbildung führen wir in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern durch. Betreuende Mentoren und Lehrkräfte begleiten die Auszubildenden am Lernort Praxis.

Berufsbezogener Lernbereich mit den Modulen (Klasse 1)

  • Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
  • Betreuung und Begleitung von Kindern
  • Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
  • Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
  • Optionale Lernangebote

Berufsbezogener Lernbereich mit den Modulen (Klasse 2)

  • Entwicklung beruflicher Identität
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Pädagogische Konzepte
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
  • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
  • Optionale Lernangebote

Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat von 8.00 bis 15.00 Uhr bei Frau Anja Will oder Frau Mareike Heuer.

Wir freuen uns auf ihre Bewerbung!

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