Über das Leben hinaus Gutes tun
Was soll bleiben, wenn Sie gehen?
Gehören Sie zu den Menschen, die diese Frage bewegt?
Seit Jahren wächst die Zahl der Menschen, die über ihr Leben hinaus Gutes tun wollen und in ihrem Testament eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen berücksichtigen.
Das eigene Testament zu gestalten, ist eine überaus persönliche Angelegenheit. Dazu gehört auch die sehr wichtige Entscheidung, wer das Erbe antreten oder ein Vermächtnis erhalten soll.
Manche Menschen haben keine Kinder oder andere Angehörige, möchten aber etwas an die Gesellschaft zurückgeben. Andere möchten nicht nur Angehörige oder Freunde bedenken, sondern darüber hinaus Menschen helfen, die Unterstützung brauchen.
Wer ein Testament hinterlässt und damit sein Erbe bereits zu Lebzeiten regelt, kann seine Vorstellung davon, was mit dem eigenen Vermögen und Besitz geschehen soll, in die Realität umsetzen. Wichtig zu wissen: Da Spenden an gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommen sie fast komplett dem jeweiligen gemeinnützigen Zweck zugute, nur ein geringer Teil wird für die Verwaltung in der Organisation benötigt.
Für die so genannte Testamentsspende gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Mit der Erbschaft tritt die gemeinnützige Organisation die gesamte Rechtsnachfolge an. Ein Vermächtnis ist demgegenüber entsprechend ein festgelegter Teil des Nachlasses, zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie oder ähnliches.
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