Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Zielgruppe
In den unten genannten Berufen werden junge Erwachsene in kleinen Gruppen durch Ausbilder mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation ausgebildet
80 Plätze nach individueller Einzelzuweisung
Berufsausbildung mit Abschluss zum
- Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung
- Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft
- Fachpraktiker/-in für Metallbau
- Metallbauer/-in für Konstruktionstechnik
- Fachkraft für Metalltechnik (IHK)
- Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik (IHK)
- Bau- und Metallmaler/-in
- Maler und Lackierer/-in
- Werker/-in im Garten- und Landschaftsbau
- Werker/-in im Zierpflanzenbau
- Garten-und Landschaftsbauer/-in
- Bürokraft
- Lagerfachhelfer (ab 2018)
- Fachpraktiker/-in Küche (IHK) (ab 2019)
Besonderheiten der Maßnahme
- individuelle Förderplanung
- intensive sozialpädagogische Begleitung
- psychologische, ergotherapeutische und medizinische Unterstützung
- Betreuung bei individuell ausgerichteten Praktika
- fachspezifische Lehrgänge
Rechtsgrundlage
Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit (§ 117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III, § 4 BBiG, § 66 BIBiG, § 42 k ff HwO) für junge Menschen mit psychischer Behinderung
Die Zuweisung zur Maßnahme erfolgt über die Agentur für Arbeit (oder andere Kostenträger).