Gesundheitliche Versorgungsplanung nach §132g SGB V
Jeder gesetzlich krankenversicherte Mensch hat im Falle einer Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Beratung. Diese Beratung umfasst alle potenziellen Fragen zur neuen Lebensphase. Dazu gehören auch Themen der medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und seelsorglichen Versorgungsplanung für die Zukunft. Darüber hinaus bietet sie einen Gesprächsrahmen für persönliche Themen und den Umgang mit der neuen Situation.
In den Gesprächen können alle potenziellen Fragen zur gesundheitlichen Versorgung in der neuen Lebenssituation besprochen werden, die durch den Einzug in eine Pflegeeinrichtung oder in die Eingliederungshilfe entstanden sind. Das Beratungsgespräch kann bei wesentlicher Änderung des Versorgungs- oder Pflegebedarfs auch mehrfach angeboten werden.
Das Angebot richtet sich zudem auch an betreuende Angehörige der Menschen in den Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe in Kästorf.
Michael Kirchner steht für persönliche Gespräche gern zur Verfügung.