Arche und Pegasus – Tagesgruppen mit schulintegrativem Ansatz
Als Angebot der Jugendhilfe in Kooperation mit der Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule (Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung) werden im Stadtteil Hannover-Kleefeld in den Schultagesgruppen jeweils acht Kinder beschult und im Ganztag sozialpädagogisch betreut. Die Förderung und Betreuung der jungen Menschen beginnt als feste Gruppe nach der Einschulung und ist auf zwei Jahre angelegt. In der Regel durchlaufen die jungen Menschen das erste und zweite Schuljahr gemeinsam in einer konstanten, überschaubaren Gruppe. Unser Angebot besteht aus zwei eigenständigen Schultagesgruppen, die im Wechsel alle zwei Jahre eine neue Gruppe aufnehmen.
Der Unterricht, der sich an den Lehrplänen der Grundschulen orientiert, wird von einer Lehrkraft und einer pädagogischen Fachkraft gestaltet. So können sie die Jugendlichen individuell oder in Kleingruppen optimal fördern und individuell auf die Schülerinnen und Schüler eingehen.
Das Team der Jugendhilfe begleitet das gemeinsame Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung. Anschließend finden in den Gruppen Freizeitangebote statt, je nach Bedarf in gemütlicher oder sportlicher Atmosphäre. Das Jugendhilfeteam unterstützt die Jugendlichen unter anderem bei der Förderung ihrer Entwicklung, bei der Stärkung ihrer Persönlichkeit und bei der Aufarbeitung von entwicklungshemmenden Verhaltensweisen.
Für wen sind wir da?
Die schulintegrativen Tagesgruppen Arche und Pegasus richten sich an junge Menschen, denen im Rahmen des Einschulungsverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf gemäß Fördergutachten nach dem Niedersächsischen Schulgesetz attestiert wurde. Diese Jugendlichen sind schulpflichtig, verfügen aber noch nicht über die erforderliche Schulreife. Darüber hinaus unterstützen wir die Erziehungsberechtigten bei der bedarfsgerechten Förderung ihrer Kinder.
Schulintegrativer Ansatz bedeutet, dass die jungen Menschen von pädagogischen Fachkräften aus Schule und Tagesgruppe verzahnt durch den Tag begleitet werden. Dabei teilen sich beide Einrichtungen Räume, in denen die Kinder optimal gefördert werden. Der Übergang in eine Regeleinrichtung wird gemeinsam mit den jungen Menschen und den Personensorgeberechtigten intensiv vorbereitet.
Wie kommen junge Menschen zu uns?
Drei Schritte sind zu beachten:
- Der Bedarf wird in einem Gutachten durch die Schule festgestellt.
- Als Personensorgeberechtigte (in der Regel die Eltern) stellen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Kommunalen Sozialdienst (KSD).
- Gemeinsam wird ein Hilfeplan erstellt, der den Förderbedarf Ihres Kindes beschreibt.
Unser Team
Die pädagogische Arbeit wird in einem Haus von schul- und sozialpädagogischen Fachkräften geleistet.
Die Fachkräfte bilden ein interdisziplinäres Team, in dem die übliche Arbeitsteilung zwischen schulischen und sozialpädagogischen Aufgaben kooperativ gestaltet wird.
Methodisch setzen die pädagogischen Fachkräfte zum Beispiel das Video-School-Training® ein und nutzen regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, um fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Rechtsgrundlage
§ 27 i. V. m. § 32 SGB VIII und ein Platz nach § 35a SGB VIII