Flexible, ambulante Hilfe in Mittelweser
Die Angebote der flexiblen ambulanten Hilfen sind für Kinder, Jugendliche und Familien gedacht. Das Ziel ist, sie in Krisen zu begleiten, damit sich Kinder und Jugendliche (wieder) in ihrem Lebensumfeld zurechtfinden – gerade dann, wenn ein Elternteil oder beide ihre erzieherischen Aufgaben nicht wahrnehmen können oder damit überfordert sind.
Die flexiblen, ambulanten Hilfen orientieren sich an den Hilfebedarfen der Kinder, Jugendlichen und Eltern und beziehen das soziale Umfeld und die sozialräumlichen Begebenheiten in die pädagogische Arbeit mit ein. Das bedeutet, eine individuelle Zielerfassung und Ausgestaltung der Hilfen sowie die Einbeziehung vorhandener Beratungsstellen, psychosoziale Dienste, Schulen u.a.. Die Kinder, Jugendlichen und Familien bleiben in dem örtlichen Umfeld, das ihnen weitgehend vertraut ist.
Rechtliche Situation
Ambulante Einzelbetreuung bzw. sozialpädagogische Familienhilfe als ambulante Hilfe zur Erziehung im Rahmen von vereinbarten Fachleistungsstunden. Rechtsgrundlagen: SGB VIII §§ 30, 31, 35, 35a und 41