Transparent und leistungsbezogen
Die Heimentgelte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
- Heimkosten (Unterkunft und Verpflegung)
- Investitionskosten
- Pflegekosten
Die Kosten für Wohnung, Versorgung und Verpflegung ergeben die Heimkosten. Diese Kosten werden vom Bewohner selbst getragen, soweit sein Einkommen oder Vermögen das zulässt. Ist dies nicht der Fall, kann der Sozialhilfeträger um Unterstützung gebeten werden.
Die Investitionskosten setzen sich aus den Kosten des Gebäudes, der darin befindlichen Einrichtung und seiner Instandhaltung zusammen.
Die Pflegekosten decken die Kosten der Pflege und richten sich nach der Einstufung des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen (MD). Diese Kosten werden von der Pflegekasse des Bewohners bezuschusst bzw. übernommen.
Die Entgelte werden nach Tagessätzen berechnet, wobei sich der jeweilige Tagessatz aus den verschiedenen Kostenarten zusammensetzt.
Kosten und Zuschüsse
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Unterkunft | 18,63 € | 18,63 € | 18,63 € | 18,63 € | 18,63 € |
Verpflegung | 6,30 € | 6,30 € | 6,30 € | 6,30 € | 6,30 € |
Investitionskosten | 14,93 € | 14,93 € | 14,93 € | 14,93 € | 14,93 € |
Pflegebedingte Kosten | 51,92 € | 66,56 € | 82,74 € | 99,60 € | 107,16 € |
Täglicher Heimkostensatz | 91,78 € | 106,42 € | 122,60 € | 139,46 € | 147,02 € |
Monatlicher Heimkostensatz | 2.791,95 € | 3.237,30 € | 3.729,49 € | 4.242,37 € | 4.472,35 € |
Zuschuss Pflegekasse | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Monatlicher Eigenanteil | 2.666,95 € | 2.467,30 € | 2.467,49 € | 2.467,37 € | 2.467,35 € |
Stand 01.06.2023
Gemäß Vertrag mit den Kostenträgern/Pflegekassen berechnen wir den vollen Monat mit 30,42 Tagen.
Über genaue Details informieren Sie unsere Mitarbeiter in der Verwaltung gern und geben Ihnen Hinweise zur Antragstellung bei den Kostenträgern.
Seit 01.06.2023:
Tagessatz zusätzliche Betreuung: 6,31 €